Donnerstag, 24. Dezember 2015
Was ist Rechtstheorie?
Unter Rechtstheorie kann verstanden werden, hypothetische Rechtsfälle systematisch rechtlich zu bewerten. Nicht der praktische Anwendungsfall im "wahren Leben" muss "in echt" gelöst werden. Vielmehr können sämtliche Eventualitäten durchdacht, jegliche einschlägige Normenkette aufgereiht und sämtliche dogmatischen Probleme erkundet werden, ohne dass ungeduldig zwei Streitparteien oder ein*e Auftraggeber*in auf die leicht verständliche Lösung warten, die möglichst zufriedenstellend und allgemein überzeugend sein soll. In diesem Sinne kann es zu Äußerungen kommen wie: "Also, rechtstheoretisch lässt sich das so und so bewerten." Diese Rechtstheorie gehört in die Rechtsdogmatik.

Mit Rechtstheorie kann auch die Analyse der Rechtsentstehung und -findung bezeichnet werden. In ihr geht es dann sowohl um methodische Aspekte der Herstellung und Anwendung von Recht, als auch um die Analyse der Methoden. Sie soll dabei nicht in die Rechtsdogmatik hineinreichen - keine konkreten Lösungsvorschläge im anwendbaren Recht bieten - noch soll sie die Rechtsethik mit abdecken - keine Aussagen über richtiges als moralisch gutes Recht und falsches, als moralisch verwerfliches Unrecht liefern.

Ich möchte davon ausgehend Rechtstheorie als theoretische Rechtsphilosophie verstanden wissen, der die praktische Rechtsphilosophie als Rechtsethik zur Seite steht. Die Rechtstheorie stellt für mich also die Reflektion über die Entität 'Recht' in logischer, handlungsphilosophischer, metaphysischer, erkenntnistheoretischer, anthropologischer etc. Hinsicht dar, geht also in den Disziplinen der theoretischen Philosophie auf.

Ich möchte insoweit diesen Disziplinen die Rechtsinformatik hinzugesellen, die ich hier als Teilgebiet der Logik verorte, da die Informatik als Wissenschaftsdisziplin (eben "computer science") gerade der Reflektion über die Automatisierung logischer Verknüpfungsprozesse dient (selbst wenn sie zum Broterwerb freilich darauf gerichtet ist, die Ausbildung kompetenter Anwendungs- und Betriebssystementwickler- und -betreuer*innen voran zu bringen). Die Rechtsinformatik in einem analytisch-wissenschaftlichen Sinne ist demnach Teil der Rechtstheorie, die wiederum theoretische Philosophie ist, deren Gegenstände sämtlich in Beziehung zu 'Recht' gesetzt sind um letzten Endes die Frage zu beantworten: Was ist 'Recht'?

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